Eisfischen allgemein
Ziel des Eisfischens
Nach dem erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt in den Jahren 2017 und 2018 kann das Eisfischen auf dem Silsersee bis auf weiteres durchgeführt werden.
Ziel ist es, vor allem grosse Namaycush zu befischen, um deren Bestand zu dezimieren. Seesaiblinge, Äschen und Forellen sollen dabei möglichst geschont werden.
Für 2026 gelten die folgenden Bestimmungen:
Das Eisfischen ist wie folgt erlaubt:
Es darf von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr gefischt werden.
Das Eisfischen ist auf dem ganzen Silsersee erlaubt. Zu den Loipen und Winterwanderwegen (rot eingezeichnet) sind 50 Meter Abstand zu halten (siehe Karte).
Neben Kunstköder sind auch Naturköder (tote Elritzen und Schlund und andere Fischstücke) gestattet. Würmer und Maden sind VERBOTEN!
Die Angelweite (Gap B) muss mindestens 10 mm betragen (ohne Widerhaken).

Für die Unterscheidung zwischen Namaycush und Seesaibling haben wir ein Merkblatt erstellt.
- täglich vom 24. Januar bis 29. März mit Ausnahme vom 7. und 8. März (55. Engadin Skimarathon)
Es darf von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr gefischt werden.
Das Eisfischen ist auf dem ganzen Silsersee erlaubt. Zu den Loipen und Winterwanderwegen (rot eingezeichnet) sind 50 Meter Abstand zu halten (siehe Karte).
Neben Kunstköder sind auch Naturköder (tote Elritzen und Schlund und andere Fischstücke) gestattet. Würmer und Maden sind VERBOTEN!
Die Angelweite (Gap B) muss mindestens 10 mm betragen (ohne Widerhaken).

Für die Unterscheidung zwischen Namaycush und Seesaibling haben wir ein Merkblatt erstellt.
- Das Eisloch muss mit einem Handbohrer gebohrt werden und darf maximal 20 cm gross sein. Zelte, Windschutzwände und dergleichen sind verboten.
- Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser in tadellosem Zustand zurückgelassen werden. Abfall ist mitzunehmen, allfällige Blutspuren sind zu verdecken.
- Namaycush dürfen ohne Fangzahl- und Längenbeschränkung gefangen werden. Der Tagesfang an Nicht-Namaycush beträgt maximal drei Fische. Wer drei Nicht-Namaycush gefangen hat, muss die Fischerei einstellen. Untermassige Fische müssen zurückgesetzt werden.
- Jeder gefangene Fisch, auch untermassige, müssen in der Statistik protokolliert werden. Die Statistik ist online auszufüllen, der Link wird mit der Zustellung des Patents mitgeteilt. Die Statistik kann auf Papier auch dem Kassier per E-Mail oder per Post zugestellt werden.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der kantonalen Fischereigesetzgebung.
- Die Kontrolle wird vom Vorstand des Fischereivereins Lej da Segl und der kantonalen Fischereiaufsicht wahrgenommen. Diese dürfen Fischerinnen und Fischer, die sich nicht an die Regeln halten, das Patent verweigern oder entziehen.
- Verstösse gegen die kantonale Fischereigesetzgebung werden mit Busse oder Anzeige geahndet.
Die Bestimmungen zur Eisfischerei haben wir in diesem Dokument zusammengefasst: Anweisungen und Regeln zur Eisfischerei.
Was brauche ich zum Eisfischen?
- warme und winddichte Bekleidung
- warmes Schuhwerk
- Sonnenbrille, Sonnencreme
- Schneeschuhe
- Schlitten oder Hocker
- Eisbohrer
- Eisfischerrute / -rolle
- Schöpfkelle (um die Eisresten aus dem Bohrloch zu entfernen)
- Schaufel
- Köder
- Gummifische
- Jigköpfe (5g-12g)
- Jucker (Zocker)
- Vertikal-Jigs
- Naturköder (tote Elritze, Schlund)
